Aufbauend auf den Richtlinien nach § 43 b, § 53 b SGB XI (vgl. § 4 Abs. 4) sieht der GKV Spitzenverband der Pflegekassen verbindlich vor, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte bzw. Betreuungsassistenten/-innen in Pflegeheimen mindestens einmal jährlich eine 2-tägige Fortbildung besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Einrichtungsprüfungen des MDK und FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.
Zielgruppe:
Einrichtungen und Institutionen, welche zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b, SGB XI beschäftigen. Einzelpersonen, welche bereits eine Fortbildung nach § 53b, SGB XI absolviert haben.
Einsatz von Musik- und Sensoresonanzinstrumenten in der Seniorenhilfe in Theorie und Praxis
Abschluss:
Zertifikat der Peters Bildungsgruppe