Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peters Bildungs GmbH, der BFZ Berufsförderungszentrum Peters GmbH und der BDP Peters GmbH

Für die Nutzung der Angebote an Seminaren und sonstigen Bildungsmaßnahmen (nachfolgend auch Maßnahmen genannt) der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH gelten nachfolgend ausgeführte Bestimmungen. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bitte beachten Sie diesbezüglich den ausdrücklichen Verweis auf die geltenden AGB in Ihrem Vertrag.

1. Anmeldung
2. Seminargebühren, Ausschluss mangels Zahlung
3. Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Spesen
4. Zahlungsbedingungen
5. Leistungen
6. Konzeptionsaufwand
7. Stornierung
8. Umbuchungen bei offenen Maßnahmen
9. Verrechnung von Storno- und Umbuchungsgebühren
10. Kursdurchführung, Terminverschiebungen, Gebührenerstattung, Ausschluss von Schadenersatz
11. Kündigung der Teilnahme nach Beginn der Maßnahme
12. Schutz von Teilnehmern und Referenten, Leistungskontrolle, Leistungsmängel und Leistungsverhinderung
13. Vertragserweiterungen
14. Kulanz
15. Allgemeiner Haftungsausschluss
16. Datenschutz

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu offenen Maßnahmen kann schriftlich, per Telefax oder online erfolgen. Die Anmeldung ist für den Kunden nach ihrem Zugang bei der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH verbindlich.

(1) Privatkunden können auch öffentlich geförderten Qualifizierungs-, Umschulungs- oder Coachingmaßnahmen teilnehmen, wenn ausreichend Plätze vorhanden sind. Ausschreibungen und ESF-Maßnahmen sind davon ausgeschlossen.

(2) Im Falle einer firmenspezifischen Maßnahme kommt der Vertrag durch die Rücksendung der individuellen Auftragsbestätigung durch den Kunden an die Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH zustande.

nach oben

2. Seminargebühren, Ausschluss mangels Zahlung
(1) Für offene Maßnahmen gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Seminarpreise. Verbindlich sind für die Peters Bildungs GmbH bzw. für die BDP Peters GmbH ausschließlich Preisangaben in von der Peters Bildungs GmbH bzw. von der BDP Peters GmbH erstellten Ankündigungen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel vor der Durchführung der Maßnahme. Sollte bis zum Beginn der Maßnahme kein Zahlungseingang vorliegen, behält sich die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH das Recht vor, den Kunden von der Teilnahme an der Maßnahme unter Anwendung der Stornoregelungen (Ziffer 7) zu Lasten des Kunden auszuschließen.

(2) Bei firmenspezifischen Maßnahmen gelten die in dem jeweiligen Angebot bezeichneten Preise. Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung. Bei Zahlungsrückständen nach erfolgloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung behält sich die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH vor, weitere Veranstaltungen des gleichen Kundenunternehmens unter Anwendung der allgemeinen Stornoregelungen zu Lasten des Kundenunternehmens abzusagen.

3. Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Spesen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden bei firmenspezifischen Maßnahmen zusätzlich zum Angebotspreis die für den Referenten notwendigen Fahrtkosten (0,30 € / km, bzw. nachgewiesene Fahrtkosten) und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Notwendig sind Fahrtkosten bei mehr als 15 km einfacher Fahrtstrecke. Übernachtungskosten werden zwingend angesetzt, wenn sich der Arbeitstag des betroffenen Referenten ohne Übernachtung mit An- und Abreise auf mehr als 13 Stunden ausdehnen würde.

4. Zahlungsbedingungen
Jegliche Gebühren sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde die Kosten des Mahnverfahrens. Neben den gesetzlichen Verzugszinsen fällt pro Mahnung nach Verzugseintritt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € an. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung in Schriftform.

nach oben

5. Leistungen
(1) Die bestätigte Anmeldung berechtigt bei offenen Maßnahmen die angemeldeten Teilnehmer zur Teilnahme an der Maßnahme sowie zum Bezug maßnahmenspezifischer Unterlagen (soweit im Maßnahmenangebot enthalten). Im Preis nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten der Teilnehmer, Aufwendungen für Übernachtungen und Verpflegung sowie Betreuung durch Fachdienste (medizinische, psychologische oder sozialpädagogische Leistungen), soweit nichts anderes vereinbart wird. Inklusivleistungen können bei Nichtinanspruchnahme weder ausgezahlt noch verrechnet werden. Teilnehmern werden (Computer-) Arbeitsplätze und technische Hilfsmittel gemäß der Seminarbeschreibung zur Verfügung gestellt. Änderungen zu diesen Regelungen bedürfen der Schriftform.

Die Inhalte einer offenen Maßnahme sind öffentlich zugängig gemacht worden. Das offene Angebot zertifizierter Maßnahmen der Berufsförderung begründet dabei keinen Anspruch, dass diese grundsätzlich einzeln in Anspruch genommen werden können. Die Peters Bildungs GmbH  bzw. die BDP Peters GmbH garantiert, dass die Gestaltung der Inhalte, die Methoden zur Durchführung und der vermittelte Lehrstoff qualitativ den Anforderungen entsprechend DIN 9001:2015 und bei Berufsförderungsangeboten zudem der Trägerzulassung nach AZWV entsprechend §81 SGB III genügen. Die Bildungsmaßnahme schließt mit einem Zeugnis/einer Bescheinigung ab, das/die über die Dauer und den Inhalt des vermittelten Lehrstoffes Auskunft gibt.

(2) Für die Leistungserbringung ist bei firmenspezifischen Maßnahmen ausschließlich die Leistungsbeschreibung im letzten abgegebenen Angebot an den Kunden vor Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.

(3) Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.

6. Konzeptionsaufwand
Bei firmenspezifischen Angeboten kann Konzeptionsaufwand anfallen. Dieser liegt dann bei mindestens einem halben zusätzlichen Tagessatz pro durchzuführendem Seminartag.

7. Stornierung Privat- und Firmenkunden vor Maßnahmestart
(1) Eine Stornierung der Anmeldung vor Beginn der Maßnahme durch den Kunden soll in Textform erfolgen. Dabei sowie bei einer Absage bestätigter Projekte und Termine zu firmenspezifischen Maßnahmen durch den Kunden (Storno) fällt unabhängig vom Grund der Stornierung nachfolgender pauschaler Schadensersatzanspruch der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH gegenüber dem Kunden an:

a) Bei Stornierung bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Maßnahme 20 % des Maßnahmenpreises
b) Bei Stornierung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme 50 % des Maßnahmenpreises
c) Bei späterer Stornierung 80% der stornierten Auftragssumme

(2) Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, der Peters Bildungs GmbH, der BFZ Peters Berufsförderungszentrum Peters GmbH bzw. der BDP Peters GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen.

nach oben

8. Umbuchungen bei offenen Maßnahmen
Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor Beginn der gebuchten Maßnahme einmalig kostenlos möglich. Umbuchungswünsche zu einem späteren Zeitpunkt oder wiederholte Umbuchungen können nur bei der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 25,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.

9. Verrechnung von Storno- und Umbuchungsgebühren
Der Kunde erhält nach Bekanntgabe seiner Stornierung oder bei Umbuchung eine Bestätigung und eine Rechnung über die Höhe der zu zahlenden Gebühren. Für deren Entrichtung gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen (Ziffer 7). Bei bereits entrichteten Seminargebühren können Storno- bzw. Umbuchungsgebühren bei Erstattungen direkt in Abzug gebracht werden.

nach oben

10. Kursdurchführung, Terminverschiebungen, Gebührenerstattung, Ausschluss von Schadensersatz
(1) Die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH ist berechtigt, Ort und Zeit der Maßnahme zu ändern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall ein Recht auf Rücktritt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist.

(2) Ein Wechsel von Referenten wird vorbehalten, es sei denn, ein bestimmter Referent ist ausdrücklich für eine firmenspezifische Maßnahme gebucht worden. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen wegen Erkrankung der Referenten, extremer Wetterbedingungen oder sonstiger nicht durch die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH zu vertretende Umstände auch kurzfristig ausfallen/eingeschränkt werden können.

(3) Im Fall von ersatzlosen Absagen werden die Teilnehmer informiert und bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.

(4) Firmenspezifische Maßnahmen sind termingebunden. Werden diese seitens des Kunden verschoben, erlischt der Anspruch auf auftragsgemäße Leistungserbringung durch die Peters Bildungs GmbH bzw. durch die BDP Peters GmbH zum vereinbarten Termin, insbesondere der Anspruch auf den Einsatz spezifischer Referenten. Sollten der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH durch die Terminverschiebung zudem finanzielle Nachteile entstehen, behält sich die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH vor, diese geltend zu machen. (Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen). Grundsätzlich wird jedoch versucht, eine einvernehmliche Regelung mit zeitnahem Ersatztermin zu finden.

(5) Bei offenen Maßnahmen behält sich die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern alle gemeldeten Teilnehmer bis spätestens 21 Tage vor Seminardurchführung über eine mögliche Absage zu unterrichten und bis spätestens 7 Tage vor Seminartermin verbindlich abzusagen. Mit der Ankündigung einer möglichen Maßnahmenabsage durch die Peters Bildungs GmbH bzw. durch die BDP Peters GmbH sind die allgemeinen Stornoregelungen (Ziffer 7) für die betroffenen Kunden ausgesetzt, d.h. die Kunden können sowohl kostenlos umbuchen, als auch einen alternativen Anbieter suchen. Die bereits überwiesene Teilnahmegebühr wird erstattet.

(6) Weitergehende Ansprüche von Teilnehmern oder Kunden gleich welcher Art, insbesondere aber Schadensersatzansprüche auf Grund von Änderungen oder Absage einer Maßnahme der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH aus den oben genannten Gründen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Von dieser Regelung unberührt bleibt die Haftung bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH oder deren Mitarbeiter. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten. Hier ist er jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden.)

11. Kündigung der Teilnahme nach Beginn der Maßnahme
(1) Den Kunden wird bei offenen Maßnahmen ein Kündigungsrecht nach Beginn der Maßnahme wie folgt eingeräumt:

a) Bei Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten ist eine Kündigung täglich zulässig.
b) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als zwei Monaten bis unter sechs Monaten ist eine Kündigung zum Ende des Folgemonats zulässig.
c) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von sechs Monaten und länger ist eine Kündigung erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate zulässig.
d) Bei Bildungsmaßnahmen, welche in Abschnitten von weniger als drei Monaten Dauer durchgeführt werden, ist eine Kündigung zum Ende des jeweiligen Abschnitts zulässig. Beträgt die Dauer des jeweiligen Abschnitts mehr als drei Monate, so gilt die unter Punkt c) genannte Regelung.
e) Das Vertragsverhältnis ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wenn der Kostenträger seine Leistungen widerruft.

(2) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen; eine verspätet erklärte Kündigung gilt als eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

(3) Beide Vertragsparteien können den Vertrag fristlos bei Vorliegen eines Grundes entsprechend §626 BGB kündigen.

nach oben

12. Schutz von Teilnehmern und Referenten, Leistungskontrolle, Leistungsmängel und Leistungsverhinderung
(1) Maßnahmen bauen auf ein empfindliches Beziehungsgeflecht zwischen Teilnehmern und Referenten. Daher sind Maßnahmen zum Teil sehr anfällig für äußere Einflüsse. Bei erlebnisintensiven Einheiten, psychologisch tiefenwirksamen Übungen oder auch bestimmten Formen des handlungsorientierten Trainings können unerwartete äußere Einflüsse die Teilnehmer sogar gefährden. Vertreter von Kundenunternehmen sind ausdrücklich eingeladen, sich stichprobenartig von der ordnungsgemäßen Erbringung vereinbarter Leistungen zu überzeugen. In Rücksichtnahme auf die oben genannten Punkte wird jedoch um eine kurze Ankündigung des Besuches gebeten, und um Verständnis, wenn bei der Ankunft zur angemessenen Beendigung einer bestimmten Übung/Einheit um Geduld gebeten wird.

(2) Zudem folgen Bildungsmaßnahmen einem Gesamtplan. Erfolg oder Misserfolg einer Maßnahme sind dementsprechend erst mit Abschluss der Maßnahme angemessen zu beurteilen. Entsteht im Rahmen einer Hospitation der Eindruck von Leistungsmängeln, steht es dem Kundenunternehmen frei, bei den ausführenden Referenten oder Verantwortlichen der Peters Bildungs GmbH, der BFZ Berufsförderungszentrum Peters GmbH bzw. der BDP Peters GmbH diskret und in angemessener Form den Mangel zu benennen, die Mangelbehebung einzufordern und, wenn der Mangel nicht innerhalb angemessener und den Umständen des Einzelfalls entsprechender Frist erfolgt, gegenüber der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH geltend zu machen.

Über eine teilnehmende Beobachtung und die diskrete Mängelanzeige hinaus gehende, direkte Eingriffe in den Ablauf einer Maßnahme durch nicht als Teilnehmer angemeldete Vertreter von Kundenunternehmen behält sich die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH dagegen vor, als aktive Leistungsverhinderung zu bewerten. In diesen Fällen sind Mängelanerkennung und damit verbundene Regressansprüche des Kundenunternehmens grundsätzlich ausgeschlossen.

nach oben

13. Vertragserweiterungen
Die dauerhafte Teilnahme von zusätzlichen Personen an firmenspezifischen Maßnahmen ist grundsätzlich im Vorlauf mit der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH abzustimmen und kann verweigert werden, wenn dadurch die ursprüngliche Konzeption in Frage gestellt, oder aber der vereinbarte Angebotsrahmen unverhältnismäßig ausgeweitet wird. Das Gleiche gilt für die Aufnahme zusätzlicher Inhalte in eine laufende Maßnahme.

14. Kulanz
Die Anwendung von Kulanzspielräumen im Einzelfall beeinträchtigt in keiner Form die grundsätzliche Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen und begründet keinerlei weitergehende Ansprüche für die betroffenen Kunden, Teilnehmer oder auch Dritte.

15. Allgemeiner Haftungsausschluss
(1) Die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH haftet nicht für Schäden, die Teilnehmern oder Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmbH entstehen. Für Outdoor-Veranstaltungen oder sonstige Maßnahmen, bei denen eine Gefährdung in der Natur der Sache liegt, verlangt die Peters Bildungs GmbH bzw. die BDP Peters GmbH zudem einen ausdrücklichen, persönlichen
Haftungsausschluss von allen Teilnehmern.

(2) Von dieser Regelung unberührt bleibt die Haftung bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Peters Bildungs GmbH bzw. der BDP Peters GmH oder deren Mitarbeiter. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten. Hier ist er jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden.

16. Datenschutz
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung, beispielsweise zur Entgegennahme der Anmeldung und Durchführung der Bildungsmaßnahme, werden die persönlichen Daten des Kunden nach gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die hinterlegten Daten und den Zweck der Erhebung oder Verarbeitung verlangen. Die Datenspeicherung kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nach Abschluss der Bildungsmaßnahme sofort beendet werden. Eine nachträgliche Bestätigung über die Teilnahme oder den Abschluss der Maßnahme ist dann nicht mehr möglich.

nach oben

Seite drucken