Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen nach § 43b, §53b, SGB XI: Musik- und Sensoresonanztherapie

Aufbauend auf den Richtlinien nach § 43 b, § 53 b SGB XI (vgl. § 4 Abs. 4) sieht der GKV Spitzenverband der Pflegekassen verbindlich vor, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte bzw. Betreuungsassistenten/-innen in Pflegeheimen mindestens einmal jährlich eine 2-tägige Fortbildung besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Einrichtungsprüfungen des MDK und FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.

Zielgruppe:

Einrichtungen und Institutionen, welche zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b, SGB XI beschäftigen. Einzelpersonen, welche bereits eine Fortbildung nach § 53b, SGB XI absolviert haben.

Ihr Nutzen :
  • Qualitätssteigerung
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Kontinuierliche Qualifizierung
  • Hilfestellung für die tägliche Praxis und Vermittlung von Lösungsansätzen

Inhalte:

Einsatz von Musik- und Sensoresonanzinstrumenten in der Seniorenhilfe in Theorie und Praxis

Abschluss:
Zertifikat der Peters Bildungsgruppe

Termine & Anmeldung