Sachkundeprüfung § 34 a GewO
Die Sachkundeprüfung wird gefordert (Stand 31.01.2017):
Die Inhalte der Sachkundeprüfung sind im Rahmenstoffplan festgelegt. Die Prüfung muss erfolgreich vor der IHK abgelegt werden.
Professionelle Zusatzqualifikation
Die Weiterbildung umfaßt die Themenbereiche der Werkschutzlehrgänge 1 – 4. Dabei steht eine stark praxisorientierte Ausbildung zur Entwicklung einer umfangreichen Fachkompetenz für den Sicherheitsbereich im Vordergrund. Die Förderung der Kommunikationskompetenz und des situationsgerechten Verhaltens bildet einen weiteren Schwerpunkt. Die Ausbildung beinhaltet neben der Fachtheorie ein betriebliches Praktikum, um einen möglichst hohen Praxisbezug sowie bestmögliche Vermittlungschancen herzustellen.
Zielgruppe:
Die Qualifizierung ist geeignet für Personen, die arbeitssuchend oder arbeitslos sind und ALG I oder II beziehen.
Die Bildungskunden sollen über den Hauptschulabschluss und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Die Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses ist zwingend erforderlich! Die Bildungskunden sollten schichtdienstfähig sein.
Rechtsgrundlagen und aufgabenbezogenes Handeln 50 UE
Dienstkunde 36 UE
Gefahrenabwehr, Schutz- und Sicherungsaufgaben 33 UE
Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik 24 UE
Sicherheitsrelevantes Verhalten und Handeln 23 UE
EDV-Grundlagen 43 UE
Arbeitssicherheit und Erste Hilfe 28 UE
Grundlagen Fachenglisch 36 UE
Sicherheit und Service bei Veranstaltungen 25 UE
Unterweisung gemäß § 7 WaffG 32 UE
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung 150 UE
Betriebliches Praktikum 160 PE
Abschluss:
Sachkundeprüfung §34 GewO, Zertifikat der Peters Bildungsgruppe
Fördermöglichkeiten:
Bildungsgutschein
Mo, Di 8:00h - 16:15h
Mi, Do 8:00h - 15:30h
Fr 8:00h - 13:00h
Plätze: frei
Theorie 480 UE; Praktikum 160 PE
Infos zum Download