Die Angebote des ifd in Rosenheim - das könne wir für Sie tun:
Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung:
> Eingliederung und Vermittlung Schwerbehinderte
> Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung, Gleichstellung oder einer Antragsabsicht
> Eingliederung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit Sinnesbehinderung
> Eingliederung und Vermittlung Schwerbehinderte intensiv
> Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme für Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
> JOB aktiv: Eine Maßnahme zur Vermittlung arbeitsloser Menschen nach §113 SGB IX
Berufliche Sicherung:
> Begleitung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis
Übergänge
> Übergang Förderschule Beruf: Berufsorientierungsmaßnahme und unterstützte Beschäftigung
> BÜWA: begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt
CHefS: Chancen entwickeln für Schwerbehinderte
Berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt gem. §45 SGB III
Mehr Wissen - mehr Chancen
ChefS ist eine Maßnahme für Menschen mit Schwerbehinderung, Gleichstellung oder der Absicht, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einen Antrag zu stellen und hat die nachhaltige berufiche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. Jeder einzelne Maßnahmeteilnehmer erhält nach seinen ganz individuellen Ressourcen, Potenzialen und persönlicher Biographie und unter Berücksichtigung der Situation des regionalen Arbeitsmarktes eine passgenaue, angemessene Unterstützung, mittels derer er seine Teilhabe am Arbeitsleben wiedererlangen kann.
Zugangsvoraussetzung
- Langzeitarbeitslosigkeit oder davon bedroht oder individuelle Zuweisung aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse
- Schwerbehinderte oder Gleichgestellte oder Menschen mit noch nicht per Schwerbehinderung attestierten gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Ggf. auch Personen mit Reha-Status
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Schwerbehinderte oder Gleichgestellte oder Menschen mit Behinderungen bzw. gesundheitlichen Einschränkungen, die noch keine Feststellung beantragt haben. Diese können von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sein und Schwierigkeiten dabei haben, ohne unterstützende Begleitung wieder ins Erwerbsleben einzutreten. DieTeilnahme ist nicht auf bestimmte Behinderungsarten eingeschränkt. Auch Menschen, für die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen eine zeitnahe Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis nicht zu erwarten ist, können an der Maßnahme teilnehmen.
Inhalt
Orientierungsphase (pro Woche 7UE / 3HA / 3CE)
- Erstgespräch
- Situationsanalyse und Profiling
- Vereinbarung von Zielen
Festlegung der berufichen Zielrichtung, Fortsetzung mit Phase 2
Integrationsphase (pro Woche 7 UE / 3 HA / 3 CE; PE nach Bedarf)
- Abbau der Vermittlungshemmnisse
- Stellen-Akquise
- Vermittlungsvorschläge
- Erstellen des Bewerberprofils
- Optimierung der Selbstvermarktungsstrategien der Bewerber
- Betriebliche Erprobung
- Begleitende Angebote (z. B. Bewerbungstraining, Erfahrungsaustausch, Hinweise zum Verhalten in Vorstellungsgesprächen)
- Einbeziehen sozialer Einrichtungen im Bedarfsfall
Ziel nicht erreicht -> neue Ansätze, Kursänderung
Ziel erreicht -> Vermittlung, einschließlich vorbereitender Tätigkeiten für die Arbeitsaufnahme
Betriebliche Erprobung (mit Erprobung in Phase 2 max. 240 PE)
Dauer: 3 Wochen, je Woche 1 Reflexionstag
Abschlusstag (4 UE)
Abschluss
Maßnahmeende nach 17 bis 30 Wochen oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Lehrgangsdauer
Theorie: 7 UE zzgl. 3 CE Präsenzzeit/Woche an zwei Tagen, häusliche Aufträge an weiteren Tagen, insg. 210 UE und 81 HA
Betriebliche Erprobung: max. 12 Wochen Praktikum für Langzeitarbeitslose; max. 6 Wochen Praktikum bei einem Arbeitgeber für Arbeitslose.
Coaching: in Theorie- und Praktikumswochen erhält jeder Teilnehmer pro Woche bis zu 3 Coachingeinheiten, maximal 90 CE. Die Coachingeinheiten zählen zur Präsenzpflicht.
Unterrichtszeiten (2 Tage/Woche): nach Vereinbarung
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung Schwerbehinderte
Um zu gewährleisten, dass Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch eine reale Chance auf eine Beschäftigungsaufnahme haben, ist diese Maßnahme als stabilisierendes Element bei Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gedacht.
Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe
- Arbeit bzw. Ausbildung Suchende mit Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung oder der Absicht, einen Grad der Behinderung zu beantragen, da entsprechende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Leistungsträger
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- Personen mit gesundheitlichen Problemen: körperliche und psychische Erkrankungen/Störungen mit entsprechend eingeschränktem bzw. verändertem Leistungsvermögen, kognitive Einschränkungen
- Geringe schulische/berufliche Qualifikation
- Suchtproblematik (Alkohol, Drogen, oder Medikamentenabhängigkeit)
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die »Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt/Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt«. Dabei hat die Einzelfallbeauftragung Schwerbehinderte die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt in Arbeit oder Ausbildung zum Ziel. In einzelnen Fällen auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma, Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren.
Einzelfallbeauftragung (Inhalt)
Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt der Klienten kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
Phase 1 Erstgespräch 4 CE
- Ein erstes Kennenlernen, Vertrauensbasis schaffen gegenüber dem Integrationsfachberater
- Abklären der individuellen Beschäftigungsfähigkeit auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes (beruflich, gesundheitlich, sozial)
- Erstellen eines ersten Neigungs und Leistungsprofils
Phase 2 Folgebetreuung 32 CE
- Absprache hinsichtlich Unterstützungsbedarf
- Recherche im Internet und der Presse
- Festlegung der konkreten Akquiseaktivitäten des Integrationsfachberaters (Art der Tätigkeit, regionaler Rahmen)
- Planen von telefonischer Nachfrage bei Arbeitgebern Vorbereitung eines Vorstellungsgesprächs (z. B. Verkehrsverbindungen, Durchsicht der Firmenhomepage etc.)
- Vereinbarung von betrieblichen Erprobungen mit einem interessierten Arbeitgeber
- Beratung des Bewerbers und des potenziellen Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung, Einschalten des technischen Dienstes der Arbeitsagentur, Klärung von Lohnkostenzuschüssen, Beratung zu situationsspezifischen Fragen
Betriebliche Erprobung (nach Bedarf)
Abschluss
Maßnahmeende nach 26 Wochen (Zeitablauf) oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Klient erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt des Klienten kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
- Maßnahmedauer in Coachingeinheiten (CE): Erstgespräch 4 CE, Folgebetreuung 32 CE (1 Coachingeinheit dauert 45 Minuten)
- Einzelbetreuung
- Praktikum: Betriebliche Erprobung nach Bedarf (1 Praktikumseinheit entspricht 60 Minuten)
Kosten
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Leistungsträgerschaft der beruflichen Rehabilitation förderbar (Aktivierungs und Vermittlungsgutschein, AVGS). Informationen zu den persönlichen Voraussetzungen erteilt der jeweilige Träger.
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung, Gleichstellung oder einer Antragsabsicht
gem. §16 Abs. 1 Satz 4 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Der ifd plant mit Ihnen zusammen ...
- Ihren beruflichen Neustart oder Wiedereinstieg.
- neue berufliche Perspektiven hinsichtlich eines speziell für Sie geeigneten Arbeitsplatzes.
- durchzuführende Maßnahmen nur mit Ihrem Einverständnis.
Der ifd sucht mit Ihnen zusammen ...
- den für Sie geeigneten und idealen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
- und dem jeweiligen Arbeitgeber nach Lösungen bei möglichen Problemen am Arbeitsplatz.
Der ifd erstellt mit Ihnen zusammen ...
- ein Neigungs- und Leistungsprofil.
- auf Wunsch Ihre Bewerbungsunterlagen.
Der ifd organisiert mit Ihnen zusammen ...
- die komplette Anpassung Ihres Arbeitsplatzes so wie Sie ihn brauchen.
- Gespräche mit Arbeitgebern, Behörden und anderen Beratungsstellen zur Problemlösung.
- Möglichkeiten, um einen abseits gelegenen Arbeitsplatz zu erreichen.
Der ifd bietet Ihnen ...
- Wege der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation.
- Beratung und Begleitung bei Einstellung, Beschäftigung oder Ausbildung schwerbehinderter und gleichgestellter Erwachsener und Jugendlicher sowie auf Wunsch eine Vorauswahl bzw. Vermittlung geeigneter Bewerber.
- Individuelle Beratung, unbürokratisch und einfühlsam durch spezialisiertes Personal für alle Behinderungsarten.
Zugangsvoraussetzung
- Arbeit bzw. Ausbildung Suchende mit Schwerbehinderung, Gleichstellung oder der Absicht einen Grad der Behinderung beim ZBFS zu beantragen.
Ziel
Unser Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Unser Auftrag und unsere Aufgaben sind gesetzlich geregelt in den §§ 109 ff SGB IX.
Inhaltsschwerpunkte
- Orientierung, Aktivierung
- Bewerbungscoaching
- Unterstützung bei der Stellensuche (Vermittlungscoaching)
- Individuelle Beratung und Begleitung
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: 6 Monate
- Lehrgangsdauer in Unterrichtseinheiten (1 UE entspricht 60 Minuten): Theorie 36 UE
- Einzelbetreuung
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Abschluss
Erfolgreiche Vermittlung oder Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit Sinnesbehinderung
Aktivierung und Vermittlung von gesundheitlich eingeschränkt erwerbsfähigen Menschen mit Seh-/ Sprech-/ Hörbehinderung gem. § 45 SGB III
Menschen mit Sinnesbehinderungen haben es oft schwerer als solche mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen, da sie schnell an nicht barrierefreie Grenzen stoßen. So ist es sinnvoll, diese Menschen verstärkt zu unterstützen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Ausbildungssuchende
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- Aufgrund der Sinnesbehinderung eingeschränktes bzw. verändertes Leistungsvermögen
- Ggf. geringe schulische/berufliche Qualifikation
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die "Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt/Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt«. Dabei hat die Einzelfallbeauftragung Schwerbehinderte mit Sinnesbehinderung die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. In einzelnen Fällen kann auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma oder eine Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren in Frage kommen.
Einzelfallbeauftragung (Inhalt)
Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt der Teilnehmer kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
Phase 1 Erstgespräch und Begleitung max. 4 CE
- Ein erstes Kennenlernen, Vertrauensbasis schaffen gegenüber dem Integrationsfachberater/Bildungsbegleiter
- Abklaären der individuellen Beschäftigungsfähigkeit auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes (beruflich, gesundheitlich, sozial)
- Erstellen eines ersten Neigungs und Leistungsprofils
Phase 2 Folgebetreuung max. 57 CE
- Absprache hinsichtlich Unterstützungsbedarf
- Recherche im Internet und der Presse
- Herstellen von Kontakten zu Gebärdensprachdolmetschern, Fachstellen für Hörgeräte und Beratungsstellen, Hilfen für Blinde und Sehbehinderte
- Vorbereitung eines geplanten Vorstellungsgesprächs
- Erprobung der Orientierung des Arbeitsweges in den Betrieb
- Stunden und tageweise Erprobung des Arbeitsplatzes
- Vereinbarung von betrieblichen Trainingsmaßnahmen mit dem Arbeitgeber
- Beratung des Bewerbers und des potenziellen Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung, Beratung zu Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Betriebliche Erprobung (optional) max. 240 PE
Abschluss
Maßnahmeende nach 26 Wochen (Zeitablauf) oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer 26 Wochen
- Maßnahmedauer in Coachingeinheiten (CE) und Praktikumseinheiten (PE): Theorie max. 61 CE (1 Coachingeinheit entspricht 45 Minuten), betriebliche Erprobung (optional) max. 240 PE
Einzelbetreuung
Praktikum
Die Arbeitszeiten im Praktikum orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen des jeweiligen Praktikumsbetriebes. (1 Praktikumseinheit entspricht 60 Minuten)
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung Schwerbehinderte intensiv
Aktivierung und Vermittlung von gesundheitlich eingeschränkt Erwerbsfähigen mit komplexen vermittlungshemmenden Merkmalen gem. §16 Abs. 1 Satz 4 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Um zu gewährleisten, dass Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch eine reale Chance auf eine Beschäftigungsaufnahme haben, ist diese Maßnahme als stabilisierendes Element bei Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gedacht.
Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe
- Arbeits- bzw. Ausbildungssuchende mit Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung oder der Absicht, einen Grad der Behinderung zu beantragen, da entsprechende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen
- Aktivierungs und Vermittlungsgutschein vom Leistungsträger
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- Personen mit gesundheitlichen Problemen: körperliche und psychische Erkrankungen/Störungen mit entsprechend eingeschränktem bzw. verändertem Leistungsvermögen, kognitive Einschränkungen
- Geringe schulische/berufliche Qualifikation
- Suchtproblematik (Alkohol, Drogen, oder Medikamentenabhängigkeit)
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die »Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt/Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt«. Dabei hat die "Einzelfallbeauftragung Schwerbehinderte" die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt in Arbeit oder Ausbildung zum Ziel. In einzelnen Fällen auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma, Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren.
Einzelfallbeauftragung (Inhalt)
Phase 1: Erstgespräch (4 CE)
- Ein erstes Kennenlernen, Vertrauensbasis schaffen gegenüber dem Integrationsfachberater
- Abklären der individuellen Beschäftigungsfähigkeit auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes (beruflich, gesundheitlich, sozial)
- Erstellen eines ersten Neigungs und Leistungsprofils
Phase 2 Folgebetreuung (66 CE)
- Absprache hinsichtlich Unterstützungsbedarf
- Recherche im Internet und der Presse
- Festlegung der konkreten Akquiseaktivitäten des Integrationsfachberaters (Art der Tätigkeit, regionaler Rahmen)
- Planen von telefonischer Nachfrage bei Arbeitgebern
- Vorbereitung eines Vorstellungsgesprächs (z. B. Verkehrsverbindungen, Durchsicht der Firmenhomepage etc.)
- Vereinbarung von betrieblichen Erprobungen mit einem interessierten Arbeitgeber
- Beratung des Bewerbers und des potenziellen Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung, Einschalten des technischen Dienstes der Arbeitsagentur, Klärung von Lohnkostenzuschüssen, Beratung zu situationsspezifischen Fragen
Betriebliche Erprobung (nach Bedarf) max. 4 Woche
Abschluss
Nach 18 Wochen (Zeitablauf) oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist die Maßnahme zu Ende. Der Klient erhält eine Teilnahmebescheinigung. Eine 6monatige individuelle Nachbetreuung zur Stabilisierung des Arbeitsplatzes über AVGS ist möglich. Bei Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung kann mit Eintritt des besonderen Kündigungsschutzes eine berufliche Sicherung durch den Integrationsfachdienst erfolgen.
Ablauf und Dauer
Betreuungsdauer
Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt des Klienten kann die Betreuung bis zu 18 Wochen umfassen.
Maßnahmedauer in Coachingeinheiten (CE)
Erstgespräch 4 CE
Folgebetreuung 66 CE
1 Coachingeinheit dauert 45 Minuten
Einzelbetreuung
Betriebliche Erprobung
Bei Bedarf kann ein Maßnahmebaustein zur betrieblichen Erprobung im Zeitraum von max. 4 Wochen bei einem Arbeitgeber hinzugenommen werden. Ein zweiter AVGS zur betrieblichen Erprobung wird benötigt. Im Rahmen der Erprobung kann ein Fahrkostenantrag gestellt werden.
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zusändigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de
Einzelfallbeauftragung: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
für Schwerbehinderte; Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gem. §45 SGB III
Mehr Wissen – mehr Chancen
Um zu gewährleisten, dass Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch eine reale Chance auf eine Beschäftigungsaufnahme haben, ist diese Maßnahme als stabilisierendes Element bei Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gedacht.
Zugangsvoraussetzung / Zielgruppe
- Arbeits bzw. Ausbildungsaufnahme von Personen mit Schwerbehindertenausweis oder der Absicht, Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu beantragen
- Aktivierungs und Vermittlungsgutschein vom Leistungsträger
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Ausbildungssuchende
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit gesundheitlichen Problemen und dem entsprechend einem verminderten Leistungsvermögen
- Geringe schulische/berufliche Qualifikation ebenso möglich
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die "Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme". Damit soll die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Zielführend sind Begleitung und Betreuung des Betroffenen am Arbeitsplatz und Unterstützung im gesundheitlichen Bereich.
Inhalt
Coaching
Individuelles Coaching
- Ermittlung von Konfliktsituationen, Potenzialen und Defiziten am neuen Arbeitsplatz
- Motivation des Teilnehmers und des Arbeitgebers
- Feststellen individueller Handlungsbedarfe
- Prüfung und Absicherung der Effizienz der Stabilisierungsplanung
Soziale Kompetenzen im beruflichen Alltag "Life"
- Kommunikation und Selbständigkeit
- Problemlösungsorientierung
- Team und Kooperationsfähigkeit
- Stärken und Schwächen erkennen
Gesundheit, Familie und Beruf
- Ernährung, WorklifeBalance
- Selbstmanagement in beruflichen Krisen
- Zeit und Stressmanagement
Krisenintervention
Ggf. Beratung desTeilnehmers und des Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
Ggf. Einschalten des technischen Dienstes der Arbeitsagentur oder des Inklusionsamtes
Beratung zu Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Betriebsbesuche
Reflexionsgespräche
Abschluss
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: Die Schwerpunkte des Coachings orientieren sich am Bedarf des Teilnehmers und des Arbeitgebers. Die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Situation des Kunden kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
- Lehrgangsdauer Coaching: bis zu 8 CE im Monat, max. 26 Wochen. Eine Coachingeinheit (CE) entspricht 45 Minuten
- Unterrichtszeiten: individuell
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de
JOB aktiv: Eine Maßnahme zur Vermittlung arbeitsloser Menschen nach §113 SGB IX
Gemeinsame Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Beratungs- und Betreuungsangebot
Unterstützung bei der Vermittlung von Rehabilitanden/Menschen mit Behinderung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach § 113 SGB IX ist ein integratives Förderinstrument, welches in Ergänzung zur Arbeit der Rentenversicherungen, der Bundesagenturen für Arbeit und anderer Kostenträger neue Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben eröffnet. Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bietet der Integrationsfachdienst die Möglichkeit, ihre Leistungs- und Arbeitsfähigkeit im Rahmen einer langfristigen Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis oder bei Problemen am Arbeitsplatz unter Beweis zu stellen.
Die Maßnahme ist geeignet für
Rehabilitanden/Menschen mit Behinderung,
- die für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt geeignet sind;
- die motiviert und leistungsbereit sind;
- die auf vertrauensvoller Basis mit den Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes zusammen arbeiten;
- die Eigeninitiative zur Zielerreichung entwickeln.
Zielsetzung
- Vermeidung bzw. Beendigung der individuellen Arbeitslosigkeit durch Begründung versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse nach dem SGB III auf dem ersten Arbeitsmarkt.
- Unterstützung bei gesundheitlich bedingten Problemen am Arbeitsplatz.
Kosten
Die Kosten können nach erfolgter Antragstellung von der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Maßnahmestruktur und Inhalte
- Ausführliches Erstgespräch
- Situationsanalyse
- Problemanalyse – Erarbeiten von Problemlösungen
- Erstellung eines Neigungs-, Leistungs- und Anforderungsprofils
- Bewerbungscoaching
- Firmen-, Unternehmen- und Behörden-Akquise
- Individuelle Arbeitsplatzsuche
- Unterbreitung anforderungsprofilgerechter Vermittlungsvorschläge
Die Maßnahme ist spezifisch an den individuellen Erfordernissen des einzelnen Teilnehmers im Hinblick auf eine erfolgreiche Vermittlung bzw. Lösung bei Problemen am Arbeitsplatz (berufliche Sicherung) ausgerichtet. Eine sozialpädagogische »Betreuung« steht nicht im Vordergrund.
Ablauf und Dauer
Starttermin: laufender Einstieg
Maßnahmedauer: 6 Monate
Im Einzelfall kann eine Verlängerung beantragt werden. Monatliche Einzelgespräche nach individueller Terminvergabe. Die Mitarbeiter des IFD unterliegen der Schweigepflicht und den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Alle Aktivitäten werden laufend dokumentiert. Es werden ein Zwischen- und Abschlussbericht erstellt.
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de
Übergang Förderschule Beruf
Erweiterte vertiefte Berufsorientierung im Rahmen der Gesamtmaßnahme von der Förderschule in den Beruf
Konzept
Wir wollen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung unterstützen. Dabei erweist sich die Herangehensweise, berufsübergreifende Lerninhalte auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer anzupassen, als sehr hilfreich.
Zugangsvoraussetzung
Schüler und Schülerinnen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Kursziel
Es gilt gemeinsam mit der Schule, dem Elternhaus und sozialem Umfeld festzustellen, ob beim Schüler Eignung und Neigung vorhanden sind, um beruflich auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In einzelnen Fällen kann auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma oder eine Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren in Frage kommen.
Inhalt
- Feststellen der Eignungen, Fähigkeiten, Neigungen und Wünsche
- Herausarbeiten des individuellen Unterstützungsbedarfes
- Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen
- Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit an Projekttagen
- Individuelle Begleitung und Unterstützung
- Einarbeitung auf einem betrieblichen Qualifizierungsplatz
- Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses nach Abschluss eines Arbeitsvertrages
Ablauf und Dauer
- 8,5 Monate »Berufsorientierungsmaßnahme« (begleitend zum Schulbesuch im ersten Jahr der Berufsschulstufe Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung)
- Danach bis zu zwei Jahre »Unterstützte Beschäftigung« (das erste Jahr begleitend zum Schulbesuch; im zweiten Jahr der Berufsschulstufe Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung, danach ein nachschulisches Jahr).
Qualifizierung
Die Arbeitszeiten während der Qualifizierung in einem Betrieb orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen des jeweiligen Qualifizierungsstandortes. (1 Praktikumseinheit entspricht 60 Minuten)
Berufsorientierungsmaßnahme (nach § 48 SGB III)
Für die Schülerinnen und Schüler von Förderschulen ist der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt eine große Herausforderung. Blickt man auf die heutige Situation am Arbeitsmarkt, so müssen Förderschüler, die am Berufsleben teilnehmen wollen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv unterstützt werden. Den veränderten und gestiegenen Anforderungen durch technische Entwicklungen sowie die Neuordnung von Ausbildungsberufen, die Konkurrenz durch Schulabgänger anderer Schulformen mit all den psychosozialen Einflüssen muss dabei Rechnung getragen werden. Das Ziel muss sein, Schulabgaängern der Förderschule auch künftig Zugang zu den für sie angemessenen und leistbaren Ausbildungsberufen zu gewähren.
Unterstützte Beschäftigung
Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie eröffnet Menschen mit Behinderungen die Chance, auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen aufzunehmen.
Kostenträger
- Agenturen für Arbeit Traunstein und Rosenheim
- Inklusionsamt Region Oberbayern
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ihr Kontakt
Tel: 08031/35260-0, ifd.rosenheim@bfz-peters.de