Der Lehrgang vermittelt alle notwendigen Kenntnisse für eine qualifizierte Tätigkeit im Gesundheits- und Betreuungsbereich (nach §43b, §53b SGB XI).
Die Richtlinien nach § 53c, SGB XI (ehem. §87b) zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 25. August 2008) regeln die Fortbildung der oben genannten Zielgruppe wie folgt: „Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt.“.
Professionelle Betreuung lernen - Bildungsangebot in Teilzeit
Als qualifizierte Mitarbeiterinnen* im Bereich der Pflegeassistenz beherrschen Sie die Grundlagen der Grund- und Behandlungspflege und Begleitung ebenso wie grundlegende medizinische Kenntnisse sowie Techniken der Aktivierung und Mobilisation der Pflegebedürftigen. Der Lehrgang vermittelt alle notwendigen Kenntnisse für eine qualifizierte Tätigkeit im Gesundheits- und Pflegebereich.
Erhöhen Sie mit fundierten EDV- und Office Grundlagen Ihre Chance auf eine Integration ins Berufsleben!
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gemäß §45 SGB III, mit Aktivierungsgutschein; Präsenzmaßnahme in Teilzeit
Ziel dieses Coachings ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gemeinsam mit den Teilnehmern suchen wir nach passenden Arbeitsstellen. Unsere Bewerbungsprofis stehen dabei beratend und unterstützend zur Seite. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die letztendlich den Ausschlag für eine Zu- oder Absage im Bewerbungsverfahren geben können. Nutzen Sie Ihre Chance!
Als Arbeitssuchende/r mit gesundheitlichen Einschränkungen haben Sie auf dem Arbeitsmarkt eine starke Konkurrenz. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre persönlichen Stärken realistisch einschätzen und wirksam zur Geltung bringen. Die Praxisorientierte Wiedereingliederung erweist sich dabei für viele Bildungskunden als sehr hilfreich. Unsere Erfolge in der Arbeit mit Teilnehmern der beruflichen Rehabilitation bestätigen dies.
gem. §45 SGB III mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.