Aufbauend auf den Richtlinien nach § 43 b, § 53 b SGB XI (vgl. § 4 Abs. 4) sieht der GKV Spitzenverband der Pflegekassen verbindlich vor, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte bzw. Betreuungsassistenten/-innen in Pflegeheimen mindestens
einmal jährlich eine 2-tägige Fortbildung besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Einrichtungsprüfungen des MDK und FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.
Zielgruppe:
Einrichtungen und Institutionen, welche zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b, SGB XI (ehem. §87b) beschäftigen. Einzelpersonen, welche bereits eine Fortbildung nach § 53b, SGB XI (ehem. §87b) absolviert haben.
ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterrichtsverlauf folgen zu können
Beruhigender Klang und sanfte Vibration kennzeichnen die Klangschale. Einst aus dem asiatischen Kulturraum nach Europa gekommen, gehört sie mittlerweile zum Standartrepertoire vieler Gesundheitsberufe. Seit einigen Jahren werden die Vorteile der Klangschale auch in der Pflege und der Betreuung zum Einsatz gebracht. Von Entspannungsangeboten, über Kurzaktivierungen, Klangbäder und Klangmassagen zeigt sich die Klangschale als Allrounder in der Betreuungsarbeit.
Während der Fortbildung werden unter anderem behandelt:
Am Ende des Lehrgangs erhält der Teilnehmer ein aussagekräftiges Zertifikat der Peters Bildungsgruppe (BDP Peters). Außerdem wird der entsendenden Einrichtung eine Bescheinigung über den Besuch des Lehrgangs ihres Mitarbeiters
zugestellt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis des eigenen Qualitätsmanagement.
jew. 9:00h - 16:00h
Plätze: frei
Die Teilnahmegebühr inkl. Seminarunterlagen und Zertifikat liegt bei 210,00 Euro, zahlbar bei Beginn der Fortbildung. Bei Betreuungsassistenten, die am Bildungsinstitut BDP Peters GmbH ihre Ausbildung erhalten haben und derzeit ohne Anstellung sind, reduziert sich die Teilnahmegebühr um jeweils 20 Euro.