Fortbildung für zusätzl. Betreuungskräfte in Pflegeheimen nach § 53b SGB XI Thema: Herausforderndes Verhalten bei Demenz

Aufbauend auf den Richtlinien nach § 43 b, § 53 b SGB XI (vgl. § 4 Abs. 4) sieht der GKV Spitzenverband der Pflegekassen verbindlich vor, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte bzw. Betreuungsassistenten/-innen in Pflegeheimen mindestens einmal jährlich eine 2-tägige Fortbildung besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Einrichtungsprüfungen des MDK und FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.

Zielgruppe:

Einrichtungen und Institutionen, welche zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b, SGB XI beschäftigen. Einzelpersonen, welche bereits eine Fortbildung nach § 53b, SGB XI absolviert haben.

Voraussetzungen:
  • Ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterrichtsverlauf folgen zu können

Ihr Nutzen :
  • Qualitätssteigerung
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Kontinuierliche Qualifizierung
  • Hilfestellung für die tägliche Praxis und Vermittlung von Lösungsansätzen

Inhalte:
  • Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz: Ursachen und Lösungen
  • Expertenstandard Beziehungsgestaltung Menschen mit Demenz

Abschluss:
Zertifikat der Peters Bildungsgruppe

Termine & Anmeldung