Die Angebote des IFD in Waldkraiburg - das könne wir für Sie tun:
- Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung Schwerbehinderte gem. §16 Abs. 1 Satz 4 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
- Einzelfallbeauftragung: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme für Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gem. §45 SGB III
- JOB aktiv: Eine Maßnahme zur Vermittlung arbeitsloser Menschen nach §113 SGB IX
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit Sinnesbehinderung

Aktivierung und Vermittlung von gesundheitlich eingeschränkt erwerbsfähigen Menschen mit Seh-/ Sprech-/ Hörbehinderung gem. § 45 SGB III
Mehr Wissen – mehr Chancen
Menschen mit Sinnesbehinderungen haben es oft schwerer als solche mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen, da sie schnell an nicht barrierefreie Grenzen stoßen. So ist es sinnvoll, diese Menschen verstärkt zu unterstützen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Ausbildungssuchende
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- Aufgrund der Sinnesbehinderung eingeschränktes bzw. verändertes Leistungsvermögen
- Ggf. geringe schulische / berufliche Qualifikation
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die "Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt/Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt«. Dabei hat die Einzelfallbeauftragung Schwerbehinderte mit Sinnesbehinderung die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. In einzelnen Fällen kann auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma oder eine Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren in Frage kommen.
Einzelfallbeauftragung (Inhalt)
Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt der Teilnehmer kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
Phase 1 Erstgespräch und Begleitung max. 4 CE
- Ein erstes Kennenlernen, Vertrauensbasis schaffen gegenüber dem Integrationsfachberater/Bildungsbegleiter
- Abklaären der individuellen Beschäftigungsfähigkeit auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes (beruflich, gesundheitlich, sozial)
- Erstellen eines ersten Neigungs und Leistungsprofils
Phase 2 Folgebetreuung max. 57 CE
- Absprache hinsichtlich Unterstützungsbedarf
- Recherche im Internet und der Presse
- Herstellen von Kontakten zu Gebärdensprachdolmetschern, Fachstellen für Hörgeräte und Beratungsstellen, Hilfen für Blinde und Sehbehinderte
- Vorbereitung eines geplanten Vorstellungsgesprächs
- Erprobung der Orientierung des Arbeitsweges in den Betrieb
- Stunden und tageweise Erprobung des Arbeitsplatzes
- Vereinbarung von betrieblichen Trainingsmaßnahmen mit dem Arbeitgeber
- Beratung des Bewerbers und des potenziellen Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung, Beratung zu Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Betriebliche Erprobung (optional) max. 240 PE
Abschluss
Maßnahmeende nach 26 Wochen (Zeitablauf) oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer 26 Wochen
- Maßnahmedauer in Coachingeinheiten (CE) und Praktikumseinheiten (PE): Theorie max. 61 CE (1 Coachingeinheit entspricht 45 Minuten), betriebliche Erprobung (optional) max. 240 PE
Einzelbetreuung
Praktikum
Die Arbeitszeiten im Praktikum orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen des jeweiligen Praktikumsbetriebes. (1 Praktikumseinheit entspricht 60 Minuten)
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Ihr Kontakt
Herr Bollwage, Tel: 08638/693603, ifd.bollwage@bfz-peters.de
Einzelfallbeauftragung: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

für Schwerbehinderte; Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gem. §45 SGB III
Mehr Wissen – mehr Chancen
Um zu gewährleisten, dass Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch eine reale Chance auf eine Beschäftigungsaufnahme haben, ist diese Maßnahme als stabilisierendes Element bei Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gedacht.
Zugangsvoraussetzung / Zielgruppe
- Arbeits bzw. Ausbildungsaufnahme von Personen mit Schwerbehindertenausweis oder der Absicht, Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu beantragen
- Aktivierungs und Vermittlungsgutschein vom Leistungsträger
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Ausbildungssuchende
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit gesundheitlichen Problemen und dem entsprechend einem verminderten Leistungsvermögen
- Geringe schulische/berufliche Qualifikation ebenso möglich
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die "Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme". Damit soll die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Zielführend sind Begleitung und Betreuung des Betroffenen am Arbeitsplatz und Unterstützung im gesundheitlichen Bereich.
Inhalt
Coaching
Individuelles Coaching
- Ermittlung von Konfliktsituationen, Potenzialen und Defiziten am neuen Arbeitsplatz
- Motivation des Teilnehmers und des Arbeitgebers
- Feststellen individueller Handlungsbedarfe
- Prüfung und Absicherung der Effizienz der Stabilisierungsplanung
Soziale Kompetenzen im beruflichen Alltag "Life"
- Kommunikation und Selbständigkeit
- Problemlösungsorientierung
- Team und Kooperationsfähigkeit
- Stärken und Schwächen erkennen
Gesundheit, Familie und Beruf
- Ernährung, WorklifeBalance
- Selbstmanagement in beruflichen Krisen
- Zeit und Stressmanagement
Krisenintervention
Ggf. Beratung desTeilnehmers und des Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
Ggf. Einschalten des technischen Dienstes der Arbeitsagentur oder des Inklusionsamtes
Beratung zu Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Betriebsbesuche
Reflexionsgespräche
Abschluss
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: Die Schwerpunkte des Coachings orientieren sich am Bedarf des Teilnehmers und des Arbeitgebers. Die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Situation des Kunden kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
- Lehrgangsdauer Coaching: bis zu 8 CE im Monat, max. 26 Wochen. Eine Coachingeinheit (CE) entspricht 45 Minuten
- Unterrichtszeiten: individuell
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung Schwerbehinderte

Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe Kursziel Einzelfallbeauftragung (Inhalt) Phase 1 Erstgespräch 4 CE Phase 2 Folgebetreuung 32 CE Betriebliche Erprobung (nach Bedarf) Abschluss Ablauf und Dauer Kosten
Um zu gewährleisten, dass Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch eine reale Chance auf eine Beschäftigungsaufnahme haben, ist diese Maßnahme als stabilisierendes Element bei Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gedacht.
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die »Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt / Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt«. Dabei hat die Einzelfallbeauftragung Schwerbehinderte die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt in Arbeit oder Ausbildung zum Ziel. In einzelnen Fällen auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma, Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren.
Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt der Klienten kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
Maßnahmeende nach 26 Wochen (Zeitablauf) oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Klient erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Leistungsträgerschaft der beruflichen Rehabilitation förderbar (Aktivierungs und Vermittlungsgutschein, AVGS). Informationen zu den persönlichen Voraussetzungen erteilt der jeweilige Träger.