Die Angebote des IFD in Traunstein - das könne wir für Sie tun:
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung, Gleichstellung oder einer Antragsabsicht

gem. §16 Abs. 1 Satz 4 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Der ifd plant mit Ihnen zusammen ...
- Ihren beruflichen Neustart oder Wiedereinstieg.
- neue berufliche Perspektiven hinsichtlich eines speziell für Sie geeigneten Arbeitsplatzes.
- durchzuführende Maßnahmen nur mit Ihrem Einverständnis.
Der ifd sucht mit Ihnen zusammen ...
- den für Sie geeigneten und idealen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
- und dem jeweiligen Arbeitgeber nach Lösungen bei möglichen Problemen am Arbeitsplatz.
Der ifd erstellt mit Ihnen zusammen ...
- ein Neigungs- und Leistungsprofil.
- auf Wunsch Ihre Bewerbungsunterlagen.
Der ifd organisiert mit Ihnen zusammen ...
- die komplette Anpassung Ihres Arbeitsplatzes so wie Sie ihn brauchen.
- Gespräche mit Arbeitgebern, Behörden und anderen Beratungsstellen zur Problemlösung.
- Möglichkeiten, um einen abseits gelegenen Arbeitsplatz zu erreichen.
Der ifd bietet Ihnen ...
- Wege der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation.
- Beratung und Begleitung bei Einstellung, Beschäftigung oder Ausbildung schwerbehinderter und gleichgestellter Erwachsener und Jugendlicher sowie auf Wunsch eine Vorauswahl bzw. Vermittlung geeigneter Bewerber.
- Individuelle Beratung, unbürokratisch und einfühlsam durch spezialisiertes Personal für alle Behinderungsarten.
Zugangsvoraussetzung
- Arbeit bzw. Ausbildung Suchende mit Schwerbehinderung, Gleichstellung oder der Absicht einen Grad der Behinderung beim ZBFS zu beantragen.
Ziel
Unser Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Unser Auftrag und unsere Aufgaben sind gesetzlich geregelt in den §§ 109 ff SGB IX.
Inhaltsschwerpunkte
- Orientierung, Aktivierung
- Bewerbungscoaching
- Unterstützung bei der Stellensuche (Vermittlungscoaching)
- Individuelle Beratung und Begleitung
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: 6 Monate
- Lehrgangsdauer in Unterrichtseinheiten (1 UE entspricht 60 Minuten): Theorie 36 UE
- Einzelbetreuung
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Abschluss
Erfolgreiche Vermittlung oder Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Ihr Kontakt
Frau Boucek, Tel: 0861/909623-12, ifd.boucek@bfz-peters.de
Einzelfallbeauftragung: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

für Schwerbehinderte; Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gem. §45 SGB III
Mehr Wissen – mehr Chancen
Um zu gewährleisten, dass Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch eine reale Chance auf eine Beschäftigungsaufnahme haben, ist diese Maßnahme als stabilisierendes Element bei Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gedacht.
Zugangsvoraussetzung / Zielgruppe
- Arbeits bzw. Ausbildungsaufnahme von Personen mit Schwerbehindertenausweis oder der Absicht, Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu beantragen
- Aktivierungs und Vermittlungsgutschein vom Leistungsträger
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Ausbildungssuchende
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit gesundheitlichen Problemen und dem entsprechend einem verminderten Leistungsvermögen
- Geringe schulische/berufliche Qualifikation ebenso möglich
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die "Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme". Damit soll die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Zielführend sind Begleitung und Betreuung des Betroffenen am Arbeitsplatz und Unterstützung im gesundheitlichen Bereich.
Inhalt
Coaching
Individuelles Coaching
- Ermittlung von Konfliktsituationen, Potenzialen und Defiziten am neuen Arbeitsplatz
- Motivation des Teilnehmers und des Arbeitgebers
- Feststellen individueller Handlungsbedarfe
- Prüfung und Absicherung der Effizienz der Stabilisierungsplanung
Soziale Kompetenzen im beruflichen Alltag "Life"
- Kommunikation und Selbständigkeit
- Problemlösungsorientierung
- Team und Kooperationsfähigkeit
- Stärken und Schwächen erkennen
Gesundheit, Familie und Beruf
- Ernährung, WorklifeBalance
- Selbstmanagement in beruflichen Krisen
- Zeit und Stressmanagement
Krisenintervention
Ggf. Beratung desTeilnehmers und des Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
Ggf. Einschalten des technischen Dienstes der Arbeitsagentur oder des Inklusionsamtes
Beratung zu Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Betriebsbesuche
Reflexionsgespräche
Abschluss
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: Die Schwerpunkte des Coachings orientieren sich am Bedarf des Teilnehmers und des Arbeitgebers. Die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Situation des Kunden kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
- Lehrgangsdauer Coaching: bis zu 8 CE im Monat, max. 26 Wochen. Eine Coachingeinheit (CE) entspricht 45 Minuten
- Unterrichtszeiten: individuell
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung Schwerbehinderte

Aktivierung und Vermittlung von gesundheitlich eingeschränkt Erwerbsfähigen mit komplexen vermittlungshemmenden Merkmalen gem. §16 Abs.1 Satz 4 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe
- Arbeit bzw. Ausbildung Suchende mit Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung oder der Absicht, einen Grad der Behinderung zu beantragen, da entsprechende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
- Aktivierungs und Vermittlungsgutschein vom Leistungsträger
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- Personen mit gesundheitlichen Problemen: körperliche und psychische Erkrankungen / Störungen mit entsprechend eingeschränktem bzw. verändertem Leistungsvermögen, kognitive Einschränkungen
- Geringe schulische/berufliche Qualifikation
- Suchtproblematik (Alkohol, Drogen, oder Medikamentenabhängigkeit)
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die »Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt / Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt«. Dabei hat die Einzelfallbeauftragung Schwerbehinderte die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt in Arbeit oder Ausbildung zum Ziel. In einzelnen Fällen auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma, Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren.
Einzelfallbeauftragung (Inhalt)
Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt der Klienten kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
Phase 1 Erstgespräch 4 CE
- Ein erstes Kennenlernen, Vertrauensbasis schaffen gegenüber dem Integrationsfachberater
- Abklären der individuellen Beschäftigungsfähigkeit auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes (beruflich, gesundheitlich, sozial)
- Erstellen eines ersten Neigungs und Leistungsprofils
Phase 2 Folgebetreuung 32 CE
- Absprache hinsichtlich Unterstützungsbedarf
- Recherche im Internet und der Presse
- Festlegung der konkreten Akquiseaktivitäten des Integrationsfachberaters (Art der Tätigkeit, regionaler Rahmen)
- Planen von telefonischer Nachfrage bei Arbeitgebern Vorbereitung eines Vorstellungsgesprächs (z. B. Verkehrsverbindungen, Durchsicht der Firmen Homepage etc.)
- Vereinbarung von betrieblichen Erprobungen mit einem interessierten Arbeitgeber
- Beratung des Bewerbers und des potenziellen Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung, Einschalten des technischen Dienstes der Arbeitsagentur, Klärung von Lohnkostenzuschüssen, Beratung zu situationsspezifischen Fragen
Betriebliche Erprobung (nach Bedarf)
Abschluss
Maßnahmeende nach 26 Wochen (Zeitablauf) oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Klient erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt des Klienten kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
- Maßnahmedauer in Coachingeinheiten (CE): Erstgespräch 4 CE, Folgebetreuung 32 CE (1 Coachingeinheit dauert 45 Minuten)
- Einzelbetreuung
- Praktikum: Betriebliche Erprobung nach Bedarf (1 Praktikumseinheit entspricht 60 Minuten)
Kosten
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Leistungsträgerschaft der beruflichen Rehabilitation förderbar (Aktivierungs und Vermittlungsgutschein, AVGS). Informationen zu den persönlichen Voraussetzungen erteilt der jeweilige Träger.
JOB aktiv: Eine Maßnahme zur Vermittlung arbeitsloser Menschen nach §113 SGB IX

Gemeinsame Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Beratungs- und Betreuungsangebot
Unterstützung bei der Vermittlung von Rehabilitanden/Menschen mit Behinderung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach § 113 SGB IX ist ein integratives Förderinstrument, welches in Ergänzung zur Arbeit der Rentenversicherungen, der Bundesagenturen für Arbeit und anderer Kostenträger neue Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben eröffnet. Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bietet der Integrationsfachdienst die Möglichkeit, ihre Leistungs- und Arbeitsfähigkeit im Rahmen einer langfristigen Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis oder bei Problemen am Arbeitsplatz unter Beweis zu stellen.
Die Maßnahme ist geeignet für
Rehabilitanden/Menschen mit Behinderung,
- die für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt geeignet sind;
- die motiviert und leistungsbereit sind;
- die auf vertrauensvoller Basis mit den Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes zusammen arbeiten;
- die Eigeninitiative zur Zielerreichung entwickeln.
Zielsetzung
- Vermeidung bzw. Beendigung der individuellen Arbeitslosigkeit durch Begründung versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse nach dem SGB III auf dem ersten Arbeitsmarkt.
- Unterstützung bei gesundheitlich bedingten Problemen am Arbeitsplatz.
Kosten
Die Kosten können nach erfolgter Antragstellung von der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Maßnahmestruktur und Inhalte
- Ausführliches Erstgespräch
- Situationsanalyse
- Problemanalyse – Erarbeiten von Problemlösungen
- Erstellung eines Neigungs-, Leistungs- und Anforderungsprofils
- Bewerbungscoaching
- Firmen-, Unternehmen- und Behörden-Akquise
- Individuelle Arbeitsplatzsuche
- Unterbreitung anforderungsprofilgerechter Vermittlungsvorschläge
Die Maßnahme ist spezifisch an den individuellen Erfordernissen des einzelnen Teilnehmers im Hinblick auf eine erfolgreiche Vermittlung bzw. Lösung bei Problemen am Arbeitsplatz (berufliche Sicherung) ausgerichtet. Eine sozialpädagogische »Betreuung« steht nicht im Vordergrund.
Ablauf und Dauer
Starttermin: laufender Einstieg
Maßnahmedauer: 6 Monate
Im Einzelfall kann eine Verlängerung beantragt werden. Monatliche Einzelgespräche nach individueller Terminvergabe. Die Mitarbeiter des IFD unterliegen der Schweigepflicht und den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Alle Aktivitäten werden laufend dokumentiert. Es werden ein Zwischen- und Abschlussbericht erstellt.