Einzelfallbeauftragung: Eingliederung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit Sinnesbehinderung

Mehr Wissen – mehr Chancen Zugangsvoraussetzung/Zielgruppe Kursziel Einzelfallbeauftragung (Inhalt) Phase 1 Erstgespräch und Begleitung max. 4 CE Phase 2 Folgebetreuung max. 57 CE Betriebliche Erprobung (optional) max. 240 PE Abschluss Ablauf und Dauer Einzelbetreuung Praktikum Kosten
Menschen mit Sinnesbehinderungen haben es oft schwerer als solche mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen, da sie schnell an nicht barrierefreie Grenzen stoßen. So ist es sinnvoll, diese Menschen verstärkt zu unterstützen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die "Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt/Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt«. Dabei hat die Einzelfallbeauftragung Schwerbehinderte mit Sinnesbehinderung die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. In einzelnen Fällen kann auch die Eingliederung in eine Integrationsfirma oder eine Eingliederung in eine WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) sowie Unterstützung im Rentenantragsverfahren in Frage kommen.
Die Einzelfallbeauftragung für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Integrationsfortschritt der Teilnehmer kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
Maßnahmeende nach 26 Wochen (Zeitablauf) oder nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Die Arbeitszeiten im Praktikum orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen des jeweiligen Praktikumsbetriebes. (1 Praktikumseinheit entspricht 60 Minuten)
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Einzelfallbeauftragung: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

für Schwerbehinderte; Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gem. §45 SGB III
Mehr Wissen – mehr Chancen
Um zu gewährleisten, dass Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Rehabilitanden oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch eine reale Chance auf eine Beschäftigungsaufnahme haben, ist diese Maßnahme als stabilisierendes Element bei Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gedacht.
Zugangsvoraussetzung / Zielgruppe
- Arbeits bzw. Ausbildungsaufnahme von Personen mit Schwerbehindertenausweis oder der Absicht, Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu beantragen
- Aktivierungs und Vermittlungsgutschein vom Leistungsträger
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Ausbildungssuchende
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit gesundheitlichen Problemen und dem entsprechend einem verminderten Leistungsvermögen
- Geringe schulische/berufliche Qualifikation ebenso möglich
Kursziel
Übergeordnetes Maßnahmeziel ist die "Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme". Damit soll die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Zielführend sind Begleitung und Betreuung des Betroffenen am Arbeitsplatz und Unterstützung im gesundheitlichen Bereich.
Inhalt
Coaching
Individuelles Coaching
- Ermittlung von Konfliktsituationen, Potenzialen und Defiziten am neuen Arbeitsplatz
- Motivation des Teilnehmers und des Arbeitgebers
- Feststellen individueller Handlungsbedarfe
- Prüfung und Absicherung der Effizienz der Stabilisierungsplanung
Soziale Kompetenzen im beruflichen Alltag "Life"
- Kommunikation und Selbständigkeit
- Problemlösungsorientierung
- Team und Kooperationsfähigkeit
- Stärken und Schwächen erkennen
Gesundheit, Familie und Beruf
- Ernährung, WorklifeBalance
- Selbstmanagement in beruflichen Krisen
- Zeit und Stressmanagement
Krisenintervention
Ggf. Beratung desTeilnehmers und des Arbeitgebers zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
Ggf. Einschalten des technischen Dienstes der Arbeitsagentur oder des Inklusionsamtes
Beratung zu Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Betriebsbesuche
Reflexionsgespräche
Abschluss
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Ablauf und Dauer
- Betreuungsdauer: Die Schwerpunkte des Coachings orientieren sich am Bedarf des Teilnehmers und des Arbeitgebers. Die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme für Schwerbehinderte kann zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet werden. Je nach individueller Leistungsfähigkeit und Situation des Kunden kann die Betreuung bis zu 26 Wochen umfassen.
- Lehrgangsdauer Coaching: bis zu 8 CE im Monat, max. 26 Wochen. Eine Coachingeinheit (CE) entspricht 45 Minuten
- Unterrichtszeiten: individuell
Kosten
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Förderung über Aktivierungs und Vermittlungsgutschein ist möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.