Teilhabe am Arbeitsleben
Bei der Teilhabe am Arbeitsleben handelt es sich um eine durch das SGB IX geschaffene Bezeichnung, die den im Schwerbehindertengesetz verwendeten Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Nach § 1 SGB IX erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden.
Die Peters Gruppe ist ursprünglich aus dem Wunsch entstanden, behinderten und kranken Menschen durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit zu geben, sich wieder eigenverantwortlich in das Arbeitsleben einzubringen. Auch nach der politischen Zielsetzung sollen vielmehr Autonomie und Selbstbestimmung als Alternative zur Fremdbestimmung dazu beitragen, dass behinderte Menschen ihre Teilhabe am Arbeitsleben aktiv mitgestalten können. Bei Peters erhalten sie vielfältige Möglichkeiten dazu.
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